Claas-Henrich Quentmeier

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Claas-Henrich Quentmeier


Claas Henrich Quentmeier

Herr Rechtsanwalt Quentmeier wurde im Jahr 2000 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und wechselte nach einer selbstständigen Tätigkeit im Jahre 2008 in unsere Kanzlei. Er ist verheiratet und hat einen Sohn.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt er Sie kompetent in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:

  • Regulierung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung
  • Bußgeldverfahren z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsverstößen 
  • Strafverfahren z.B. wegen Unfallflucht, Alkoholfahrten oder fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr
  • Ansprüche gegenüber der eigenen Kaskoversicherung
  • Autokaufrecht, insbesondere Durchsetzung von Gewährleistungsrechten bis hin zur Rückabwicklung von Kaufverträgen über gebrauchte oder neue PKW

Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist er Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten und Fragen des Wohnungseigentumsrechts. 

  • Wohnraummietrecht 
  • Gewerberaummietrecht
  • Kündigung und Begründung von Mietverhältnissen
  • Überprüfung von Mietverträgen und Entwerfen von Mietverträgen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Mietforderungen 
  • Mieterhöhungsverlangen
  • Eigenbedarfskündigungen
  • Räumungsverfahren
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungsverlangen
  • Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Streitigkeiten über Sonderumlagen, Instandhaltungsrücklagen und Wohngeld

Darüber hinaus berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Quentmeier Sie in arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren und in Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und Urlaubsansprüche.

Als Fachanwalt ist Herr Rechtsanwalt Quentmeier verpflichtet, jährlich umfangreiche Fortbildungen zu besuchen. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Herr Rechtsanwalt Quentmeier ist zudem Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm.

Rechtsanwalt

Claas-Henrich Quentmeier 

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Schwerpunkte

  • Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht
  • Mietrecht
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