Anna-Luise Burg
Frau Rechtsanwältin Burg wurde im Jahr 2021 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seit April 2021 in unserer Kanzlei tätig.
Als Fachanwältin für Erbrecht berät und vertritt Frau Burg Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten, und unterstützt Sie fachkundig, insbesondere in Hinblick auf:
- Rechte und Pflichten einer Erbengemeinschaft, sowie derer Auseinandersetzung
- Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche
- Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
- erbrechtliche Beratung bei Trennung und Scheidung
- Vorweggenommene Erbfolge
- Erbvertrags- und Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
- Erbrechtliche Bezüge Familien- Gesellschafts- Stiftungs- und Sozialrecht
- internationales Erbrecht
- Verfahren vor dem Nachlassgericht
Weiter ist Frau Burg Ihr kompetenter Begleiter in sämtlichen Angelegenheiten des allgemeinen Vertragsrechtes, insbesondere
- dem Werkvertragsrecht
- dem Darlehensrecht
- dem Kaufvertragsrecht
Sie unterstützt Sie unter anderem bei der Vertragsgestaltung und der Abwicklung von Verträgen, beispielsweise wenn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden oder die vereinbarte Vergütung nicht gezahlt wird.
Frau Rechtsanwältin Burg ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm, des Lippischen Anwalt- und Notarvereins, sowie des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus ist Frau Rechtsanwältin Burg als Korrektorin im Rahmen der Fachanwaltsausbildung tätig.
Rechtsanwältin
Anna-Luise
Burg
- Fachanwältin für Erbrecht
Schwerpunkte
- Erbrecht
- Vertragsrecht